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Erstberatung

Das erste Beratungsgespräch dauert in der Regel eine Stunde und ist kostenfrei. In dieser Stunde können Sie ausführlich Ihr Problem schildern und ich haben genug Zeit, um Sie in Ruhe und sorgfältig zu beraten.

Bitte bringen Sie dazu eventuell vorhandene Testergebnisse/Gutachten und Schulunterlagen Ihres Kindes mit, wie zum Beispiel Mathetests, Schulhefte, Aufschriebe. Dadurch kann ich mir  nochmals ein gezieltes Bild von Ihrem Kind und seinem Problem machen.

 

Diagnostik/ Auswertung

Ehe die eigentliche Lerntherapie beginnen kann, findet eine ausführliche Diagnostik statt. Hierzu benötige ich nach einer eingehenden Erstberatung in der Regel ein bis zwei Termine von jeweils 45 bis 60 Minuten mit Ihrem Kind.

Dabei untersuche ich die individuellen Lernschwierigkeiten Ihres Kindes mit Hilfe informeller und standardisierter Testverfahren. In der Regel handelt es sich um Lese-, Rechtschreib- oder Rechentests.

Die Teststunden sind spielerisch und abwechslungsreich gestaltet, so dass beim Kind nicht der Eindruck einer Testsituation entsteht.

In der anschließenden Auswertung ergibt sich für mich ein genaues Bild über den aktuellen Leistungsstand Ihres Kindes  und seiner individuellen Stärken und Schwächen.

Die Diagnostik endet für Sie mit einem ausführlichen Abschlussgespräch und einer umfassenden Beratung zu möglichen therapeutischen Maßnahmen.

 

 

Förderangebot

Nach dem Beratungsgespräch bzw. der Durchführung von Testverfahren erarbeite ich, sofern Sie eine Förderung durch mich für Ihr Kind wünschen, einen individuellen Förderplan für Ihr Kind. Dieser beinhaltet sowohl den Ausgangspunkt und die inhaltlichen Schwerpunkte der Therapie sowie weitere Empfehlungen für Sie.

 

 

Therapiebeginn

Eine Therapiestunde geht 45 Minuten. Diese Zeit wird auch komplett mit Ihrem Kind genutzt. Vor- und Nachbereitung der Stunden finden außerhalb dieser 45 Minuten statt.

Je nach Problem Ihres Kindes werden innerhalb dieser 45 Minuten gezielte Übungen und Aufgaben durchgeführt. Auch das regelmäßige lerntherapeutische Spielen gehört zum Inhalt unserer Stunden.

In bestimmten Abständen vereinbare ich Gesprächstermine mit Ihnen, um ausführlich und in Ruhe die Fortschritte  zu besprechen. 

Auf Wunsch und nach Entbindung der Schweigepflicht führe ich auch Gespräche mit weiteren Beteiligten durch. Zum Beispiel mit Lehrern über die Entwicklung Ihres Kindes im Unterricht, seine Schwierigkeiten oder seine Fortschritte. So kann ich den Therapieplan Ihres Kindes überprüfen und gegebenenfalls rechtzeitig anpassen.

 

 

Dauer der Therapie

Ist das Therapie-/Förderziel erreicht, wird auch die Therapie beendet.

 

Kosten der Lerntherapie

Bei der Lernstandsdiagnostik handelt es sich um eine kostenpflichtige Dienstleistung, welche NICHT von den Krankenkassen übernommen werden kann. 

Wenn ein Schulkind eine Legasthenie oder eine Dyskalkulie hat, können Sie als  Eltern u.U. die Kosten für eine Förderung über das Jugendamt erstattet bekommen. Für die Kostenübernahme für Lerntherapie sind eine Reihe von Schritten notwendig.

Die Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII ist Teil des Jugendhilferechts. Unter den Begriff Eingliederungshilfe fallen die unterschiedlichsten Leistungen und Maßnahmen.

Wenn ein Kind eine diagnostizierte Teilleistungsstörung wie Legasthenie oder Dyskalkulie hat und seine seelische Gesundheit dadurch bedroht ist, können die Kosten für eine Lerntherapie im Rahmen der Eingliederungshilfe vom Jugendamt übernommen werden. 

 

 

 

Schritte zur Kostenübernahme durch das Jugendamt

  • Ein unabhängiger Gutachter oder Arzt untersucht Ihr Kind und führt einige Tests durch.
  • Es wird ein Gutachten erstellt.
  • Die zuständige Schule bescheinigt, dass bei Ihrem Kind eine Problematik vorliegt, die nicht alleine durch schulische Hilfe zu lösen ist.
  • Die Bescheinigung der Schule und das medizinische Gutachten müssen beim örtlichen Jugendamt eingereicht werden.
  • Im Rahmen der Eingliederungshilfe wird nun geprüft, ob eine Kostenübernahme für Lerntherapie bewilligt wird. 
  • Bei Bewilligung können Sie sich nunmehr an mich wenden und um ein Beratungsgespräch bitten.

 

 

 

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