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Wahrnehmung des Kinderschutzauftrages gem. § 8a SGB VIII

Als Inhaberin einer lerntherapeutischen Praxis trage ich in besonderem Maße Verantwortung für den Schutz der mir anvertrauten Kinder und Jugendlichen. Es ist meine Verantwortung und Anspruch, für alle Beteiligten- Kinder, Eltern - einen sicheren Ort zu schaffen. Ich verstehe mich als Expertin für Lerntherapie und Pädagogik. Durch meine fachliche Ausbildung habe ich gelernt, einen professionellen und achtsamen Umgang mit Kindern, Jugendlichen und Eltern zu pflegen. Ich nehme die Intimsphäre, das Schamgefühl und die individuellen Grenzempfindungen aller Kinder und Jugendlichen in meiner Praxis wahr und ernst. Gewalt findet in meiner Praxis für Lern- und Entwicklungstherapie keinen Platz. Als freiberufliche Einzelunternehmerin verstehe ich meine Verpflichtungen zur Wahrung des Kinderschutz- Auftrages über eine lerntherapeutische Beratung hinausgehend, im Sinne gemeinsamer Überlegungen mit Netzwerkpartnern, in gegenseitiger Beratung und Reflexion zur Entscheidungsfindung.

Aggressives Verhalten hat für mich viele Gesichter. Neben körperlichen Verletzungen und Bedrohungen steht für mich der Begriff "Gewalt" auch für soziale Ausgrenzung, Hänseleien oder verbale Attacken. Ein Kind oder Jugendlicher ist Gewalt ausgesetzt, wenn er oder sie wiederholt und über eine längere Zeit den negativen Handlungen eines oder mehrerer anderer Kinder oder Jugendlicher ausgesetzt ist. Dazu zählen über verbale (z.B. drohen, hänseln) und körperliche (schlagen, treten, kneifen usw.) Attacken hinaus auch Verhaltensweisen, wie Grimassen schneiden oder jemanden ignorieren. Im lerntherapeutischen Alltag ist es wichtig, den Unterschied zwischen destruktiver Gewalt und entwicklungsbedingten und -notwendigen Rangeleien und Kräftemessen zwischen ebenbürtigen Altersgenossen zu kennen und entsprechend zu reagieren und zu handeln.

Ich spreche auch dann von Gewalt, wenn die Kräfte ungleich verteilt sind. Ein Kind, das sich dauerhaft nicht aus der Opferrolle befreien kann, braucht Hilfe. Kinder mit lerntherapeutischen Bedarfen sind von Gewalt und Ausgrenzung oft betroffen.

Ich verstehe meine Arbeit als Lerntherapeutin in erster Regel als Begleiterin, Beschützerin und Unterstützerin.

Für Beratung in Kinderschutzfällen für Fachkräfte der Jugendhilfe und Personen die beruflich mit Kindern und Jugendlichen Kontakt haben, steht die "insoweit erfahrene Fachkraft" zur Verfügung. Die „insoweit erfahrenen Fachkräfte“ steht allen Institutionen zur Verfügung, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten.

Dementsprechend stehen mir hier Fachkräfte zu allgemeinen Themen des Kinderschutzes, zur Reflexion und zur Weiterentwicklung von Qualitätsstandards in meiner Beratungstätigkeit zur Verfügung, auf die ich im Bedarfsfall zurückgreifen kann.

 

Für mich zuständige Ansprechpartner:

 

Frau Anja Kohnke

Jugendamt Kinderschutzkoordination

Klosterstraße 14
15344 Strausberg - Telefon: 03346 850-8404

ieFk Caritasverband für das Erzbistum Berlin e.V.

Ernst-Thälmann-Straße 35
15366 Neuenhagen b. Berlin - 03342 80798

ieFk Stiftung SPI - 01764 3510194

ieFk AWO Erziehungshilfeverbund - 03341 4489077

 

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